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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
Grit RückertRechtsanwältinFachanwältin für Erbrecht

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung (ggf. zudem Unternehmervollmacht sowie Sorgerechtsverfügung)

Haben Sie schon vorgesorgt?

Wie schnell kann es passieren, ein Unfall, eine schwere Krankheit oder schlicht und einfach das Alter: Plötzlich ist man auf die Hilfe anderer angewiesen und kann nicht mehr selbständig leben und wichtige Entscheidungen treffen (z.B. Bankgeschäfte, Abschluss oder Kündigung eines Miet- oder Heimvertrags sowie Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen). So schnell ist alles anders und dann ist es zu spät!

 

Treffen Sie Vorsorge, solange es noch möglich ist!

 

Natürlich fällt es schwer bereits jetzt eine Situation der Zukunft zu organisieren, in der man nicht mehr selbständig agieren kann. Wie gern verschiebt man eine derart unangenehme Entscheidung immer wieder. Doch irgendwann ist es schlicht und einfach zu spät! Dabei ist es so wichtig, sich auch im Ernstfall darauf verlassen zu können, dass der eigene Wille oberste Priorität hat.

 

Lassen Sie jetzt Ihre individuellen Erklärungen fertigen.

 

Gern erstelle ich Ihnen eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder  Patientenverfügung nach Ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Oft ist eine Kombination dieser Dokumente empfehlenswert.

 

Haben Sie minderjährige Kinder? Dann sollten Sie unbedingt über eine Sorgerechtsverfügung nachdenken!

 

Bei Unternehmern und Selbständigen leidet oft das Geschäft, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Sorgen Sie mit einer Unternehmervollmacht dafür, dass Ihr Unternehmen weiter betrieben werden kann.

 

Mit Ihnen gemeinsam erörtere ich Ihre Situation und erstelle sodann die für Sie allein passenden Dokumente!

 

Inzwischen übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die für die Erstellung dieser Dokumente anfallenden Kosten oder beteiligen sich wenigstens an diesen! So bleiben die Kosten für Sie im überschaubaren Bereich. Ich kläre dies gern im Vorfeld mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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© Rechtsanwältin Grit Rückert