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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
Grit RückertRechtsanwältinFachanwältin für Erbrecht

Kosten

Guter Rat muss nicht teuer sein! 

 

Zwar erlaubt es mir mein anwaltliches Berufsrecht nicht, eine Rechtsberatung kostenlos vorzunehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Beratung und umfassende rechtliche Betreuung für Sie unerschwinglich sein muss.

 

Am Anfang steht in der Regel das persönliche Gespräch. Für die reine Beratungstätigkeit sind die Gebühren des Rechtsanwaltes frei mit dem Mandanten zu vereinbaren. Dabei sind die Beratungskosten für einen Verbraucher jedoch nach oben hin begrenzt. Sie dürfen nicht mehr als EUR 190,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer betragen.

 

Die Kosten einer Erstberatung sind bei mir regelmäßig deutlich geringer.

 

Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gebühren. Die Bemessung erfolgt anhand des Gegenstandswertes des Mandats und anhand der Art der Tätigkeit des Anwalts. Gerichtsstreitigkeiten rechne ich nach RVG ab.

 

Beratungen und das Erstellen von Verträgen und Dokumenten, insbesondere AGB, unternehmerische Verträge, Testamente, Vorsorgeunterlagen etc. rechne ich im Rahmen einer mit dem Mandanten im Vorfeld abgeschlossenen Honorarvereinbarung nach Stundenaufwand ab. Hier könnte eine Abrechnung nach RVG für den Mandanten sehr ungünstig ausfallen, wenn z.B. bei Testament oder einer Vorsorgevollmacht das Vermögen als Gegenstandswert zugrunde gelegt werden muss.

 

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich für Sie gerne die hierfür erforderliche Abwicklung. Sie übermitteln mir lediglich den Namen Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsscheinnummer. Die Deckungszusage hole ich sodann für Sie ein. 

 

Sollten Sie hingegen über ein sehr geringes Einkommen und zudem über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so besteht für Sie die Möglichkeit, staatliche Hilfe zu beanspruchen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Eine Abrechnung erfolgt sodann direkt zwischen Anwalt und Gericht.

 

Für konkrete Fragen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Gern erläutere ich Ihnen im Vorfeld einer Beauftragung den finanziellen Umfang einer anwaltlichen Beratung sowie Ihr Kostenrisiko. 

 

 

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© Rechtsanwältin Grit Rückert