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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
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Kostenfallen, Abzocke im Internet, per Post oder am Telefon

Viele meiner Mandanten haben bereits  unliebsame Bekanntschaft mit sogenannten Abzockfirmen gemacht. So gibt es unterschiedliche Maschen, mit denen unseriöse Firmen ahnungslose Gewerbetreibende, zumeist kleinere Handwerksbetriebe oder Freiberufler in ihre Kostenfalle locken.

 

Sie haben einen Vertrag über eine Werbeanzeige oder einen Branchenbucheintrag unterzeichnet, nach einem Telefonat in welchem man lediglich Ihre Adressdaten abgleichen wollte, eine Rechnung über einen Branchenbucheintrag erhalten? Ich übernehme gern für Sie die Verteidigung gegen Forderungen unseriöser Anzeigen-, Adressbuch- und Internetfirmen.

 

Setzen Sie sich bitte unverzüglich nach Erhalt der ersten Rechnung mit mir in Verbindung. Die Erfahrung lehrt, dass leider immer noch viele Gewerbetreibende glauben, ein Aussitzen der Sache würde das Problem lösen. Dies ist jedoch keineswegs der Fall! Gewerbetreibenden steht leider im Gegensatz zu Verbrauchern kein sog. Widerrufsrecht zu. Die hier richtigen Rechtsmittel sind zumeist

an enge Fristen gebunden ist. Ein Ablauf der Fristen kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Abwehrrechte nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein bloßes Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen ist daher gefährlich.

 

Je früher Sie zu mir kommen, desto eher können wir die Forderung auch rechtssicher abwehren.

 

In einer Vielzahl von Fällen konnte ich bereits erreichen, dass die Mandanten keinerlei Zahlungen an derartige Branchenbuch-Fallen leisten mussten. In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch prüfe ich gern auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles.

 

 

 

Die verschiedenen Abzockmethoden:

1. Der Schwindel mit dem Datenabgleich / Aktualisierung von Daten

Durch Firmen wie GWE Gewerbeauskunft-Zentrale, Onlinenranchenbuch.com GmH, RB Medienverlag, Lexfati, dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH oder deinbranchenbuch.de GmbH werden massenhaft Angebote für Dateneinträge versandt. Diese Angebotsformulare täuschen eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vor und sehen tatsächlichen Anschreiben wie von Behörden, IHK oder Handwerkskammern, Telekom AG oder den Gelben Seiten zum Verwechseln ähnlich. Der Kunde geht davon aus, dass eine Korrektur bestehender Daten verlangt wird, da diese auf den Formularen ganz oder teilweise voreingetragen sind. Häufig wird sogar das Wort „kostenfrei“ verwendet. Tatsächlich soll aber ein Vertrag untergeschoben werden, durch welchen ein (Mehr-)Jahresabo für einen Dateneintrag zustande kommt. Die Kosten hierfür belaufen sich zumeist zwischen einigen Hundert bis zu mehreren tausend Euro.

Die Daten werden sodann eingestellt in ein (privates) OnlineVerzeichnis, welches in der Regel niemand kennt. Diese Verzeichnisse werden auch nicht weiter beworben, so dass von einer werthaltigen Gegenleistung nicht ausgegangen werden kann.

Sofern die Betroffenen dann bei den betreffenden Firmen anrufen und sich nach der Grundlage des Vertragsschlusses erkundigen wollen, wird ihnen oft sofort ein Rabatt von bis zu 30 % angeboten. Zahlen die Betroffenen nun und denken, die Sache ist endlich aus der Welt, so irren sie gewaltig. Spätestens wenn die nächste Rechnung im Folgejahr kommt – dann natürlich ohne Rabatt – stellen sie fest, dass

sie sich für mehrere Jahre verpflichtet haben.

Diese Geschäftsmethode der Branchenbuchabzocke hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Betroffen sind überwiegend kleine und mittlere Firmen, sowie Freiberufler.

 

2. Die Maschen mit den Anrufen

Hierbei sollen Gewerbetreibende zumeist durch sog. Cold Calls durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen getrieben werden.  In der Regel rufen Mitarbeiter von Firmen wie EBVZ.de unangekündigt während der Arbeitszeiten an. Ohne Nennung aller relevanten Vertragsbestandteile wird den Betroffenen sehr oberflächlich die Leistung des jeweiligen Anbieters dargelegt. Viele Betroffene erkennen diesen Anruf nicht einmal als Werbeanruf in welchem es um einen Vertragsschluss gehen soll.

Alternativ wird den Betroffenen erklärt, sie seien bislang kostenlos in einem Verzeichnis eingetragen und weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde, müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Wenden die Betroffenen ein, ihnen sei dies völlig unbekannt, heißt es, dies sei so registriert und es gäbe nur die Möglichkeit, für einen kürzer oder einen länger laufenden Eintrag zu zahlen. Es wird für die Angerufenen nicht deutlich, dass vorher eigentlich gar keine Geschäftsverbindung bestand. Diese sollen vielmehr im Glauben gelassen werden, sie hätten in der Hektik des Geschäftsalltags etwas übersehen und wählten nun die noch günstigste Möglichkeit.

Oder es  wird behauptet, man arbeite für Google und habe in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass der Firmeneintrag sich bei der Internetsuche vorne befände. Dieser Dienst sei bislang kostenlos gewesen, ab jetzt aber kostenpflichtig.

In einem zweiten Telefonat, welches aufgezeichnet wird, lassen sich die Firmen dann einen Vertragsschluss bestätigen. Die Abfrage der Daten erfolgt so, dass eine Bezugnahme auf die unwahren Behauptungen im ersten Anruf nicht deutlich wird und die Antworten in der Regel „ja“ lauten. Aus dem Mitschnitt nicht ersichtlich wird die Täuschung des ersten Anrufs.

 

Als Abwandlung wird den Betroffenen am Telefon vorgetäuscht, man habe bereits in der Vergangenheit für sie Anzeigen geschaltet und biete dies auch für eine nächste Auflage an. Je nach der Reaktion des Betroffenen wird sodann ein Fax angekündigt, welches wegen Fristabläufen schnellstens unterschrieben und zurück geschickt werden müsse. In der groß gedruckten Überschrift des Fax steht "Kündigung" oder ähnliches, wenn kein Interesse besteht, ansonsten wird es als "Verlängerung" des bestehenden Vertrages bezeichnet. In Wirklichkeit kann man im schlecht lesbaren Kleingedruckten lesen, dass ein neuer, mehrjähriger und umfangreicher Anzeigenvertrag zustande kommen soll. Am Telefon wird ein enormer Zeitdruck suggeriert. Das Fax ist sodann derart aufgemacht, dass die Betroffenen unterzeichnen, ohne den Sachverhalt weiter zu überprüfen. Die böse Überraschung kommt jedoch postwendend in Form einer Rechnung.

 

3. Anschreiben mit Überweisungsvordruck

Oft werden auch Anschreiben mit Überweisungsvordruck versandt, welche denen von Gerichten oder Behörden ähneln. Im Rechnungsvordruck werden dann erhebliche Kosten für „Eintragungen in das Handelsregister“ oder ähnliche Dienste beworben. Derartige Schreiben erhalten oft unerfahrene neu gegründete Firmen. Leistet der Betroffene die Zahlung, erfährt er bei Erhalt weiterer Rechnungen häufig, dass er sich sogar für mehrere Aufträge verpflichtet hat.

 

 

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© Rechtsanwältin Grit Rückert