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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
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Mahnwesen

Wem ist das nicht schon einmal passiert: manche Schuldner zahlen einfach nicht!

 

Die Beitreibung ausstehender Forderungen kostet oft Zeit und Nerven. Gern nehme ich Ihnen diese Last ab und treibe ausstehende Forderungen für Sie bei - ganz unabhängig von der Höhe der ausstehenden Forderung.

Hierbei bemühe ich mich, die Abwicklung für Sie als Mandanten möglichst einfach zu gestalten. In einem umfassenden Erstberatungsgespräch werden zunächst alle Fragen zum Sachverhalt, d.h. erbrachte Leistung, Rechnungslegung, ggf. auch Probleme der Vertragsgestaltung und andere Fragestellungen abgeklärt. Gern können Sie mir die benötigten Unterlagen auch per Mail zukommen lassen. Dies vereinfacht das Verfahren.

 

Die Durchführung des Mahnverfahrens benötigt dann regelmäßig keine Mitarbeit des Mandanten. Weitere Informationen werden nur dann benötigt, wenn im Einzelfall aufgrund des Widerspruchs eines Schuldners ein streitiges Verfahren durchgeführt werden muss.

 

Auch die anschließende Zwangsvollstreckung erfolgt regelmäßig ohne Mitarbeit des Mandanten. Die grundsätzliche Vorgehensweise wird ebenfalls bereits bei der Erstberatung abgestimmt. Auch die Überwachung laufender Fristen und Ratenzahlungsvereinbarungen und die Einleitung erneuter oder weitergehender Zwangsvollstreckungsversuche erfolgt automatisch.

 

Sämtliche Kosten, die aus dem Verfahren resultieren, hat im Ergebnis der Schuldner zu tragen,  falls sich die Forderung nicht im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung als unberechtigt erweist. Doch auch hier unterstütze ich den Mandanten, indem ich von vornherein auf mögliche Risiken hinweise und ggf. die Voraussetzungen einer gerichtsfesten Darstellung der Forderung erläutere.

 

Manchmal ist allerdings leider ein wenig Geduld erforderlich. Sofern beim Schuldner nichts zu holen ist, kann auch der beste Anwalt nicht weiterhelfen. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen! In diesem Fall muss der Gläubiger die beim Anwalt entstandenen Gebühren und Auslagen zunächst vorfinanzieren. Statistiken aber belegen, dass letztendlich bis zu 90 % aller Forderungen - wenn auch selten erst nach mehreren Jahren - beigetrieben werden können.

 

 

 

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© Rechtsanwältin Grit Rückert