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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
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Reiserecht

Ein Urlaub sollte immer erholsam sein. Leider ist dies nicht immer der Fall. Eine Großbaustelle im Hotel, ein eintöniger Speiseplan oder sogar Ungeziefer im Zimmer mindern den Erholungswert der Reise beachtlich.

 

Für eine erfolgreiche Reklamation sollten Sie beachten:

  • Nicht reklamieren kann man, sofern man vor dem Abflug oder Reiseantritt vom Reiseveranstalter auf Mängel hingewiesen wurde und trotzdem gestartet ist.
  • Mängel müssen Sie sofort der Reiseleitung vor Ort melden, da dieser die Möglichkeit gegeben werden muss, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Einen Ersatz müssen Sie nur bei Gleichwertigkeit akzeptieren.
  • Erstellen Sie sofort eine Liste aller Mängel und lassen sich diese vor Ort von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Hilfreich sind auch Fotos und Zeugenangaben. (Namen und Anschriften notieren).
  • Ihre Minderungsansprüche müssen einen Monat nach Ende der Reise dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Zur Beweissicherung sollte dies schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Einzelfall. Als Orientierung dient die sog. "Frankfurter Tabelle".

 

 

 

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© Rechtsanwältin Grit Rückert