Wer ist nicht schon mal mit mietrechtlichen Problemen konfrontiert worden. Mieterhöhungen, unklare oder zu hoch empfundene Betriebskosten-abrechnungen, Modernisierungsmaßnahmen und Schäden in der Wohnung geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.
Auch und gerade nach der Beendigung des Mietverhältnisses kommt es oftmals noch zu Auseinandersetzungen über die Rückzahlung einer Kaution, den Umfang und die Kosten der Schönheitsreparaturen und/oder die Beseitigung baulicher Veränderungen in der Wohnung.
In vielen mietrechtlichen Fragen hilft dabei ein Blick in die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht nicht weiter. Teile des Mietrechts, wie zum Beispiel die Höhe der berechtigten Minderung der Miete bei Mängeln in der Wohnung oder das Maß der vorzunehmenden Schönheitsreparaturen, sind gesetzlich kaum geregelt. Hier muss dann auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, was für den Laien oft unüberschaubar ist, denn eine einheitliche Linie der Rechtsprechung gibt es in vielen Fällen nicht.
Auch im Mietvertrag getroffene Regelungen können nicht vorbehaltlos angewendet werden, da die entsprechenden Klauseln möglicherweise gar nicht wirksam sind. Daher ist es in der Regel sinnvoll den Mietvertrag schon vor Abschluss auf unwirksame Klauseln zu überprüfen.