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Grit Rückert Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
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Verkehrsunfallrecht

Was tun bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

 

 

Wer nach einem Unfall als Opfer zu seinem Recht kommen will, muss wissen, was ihm zusteht und wie sich Ansprüche beziffern lassen. Dafür lohnt sich immer der Gang zum spezialisierten Anwalt.

Welche Schritte nach dem Unfall dringend anzuraten sind, möchte ich Ihnen hier darlegen:

Sicherheit geht vor! Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, muss als erstes die Unfallstelle abgesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. So schützt man sich und andere vor weiteren Unfällen. Sind Menschen verletzt worden, die Feuerwehr unter 112 (national) verständigen und erste Hilfe leisten.

 

Die Polizei muss nicht immer herbeigerufen werden: Dies ist nur dann erforderlich, wenn es Verletzte gibt, der Unfallfahrer unter Alkoholeinfluss steht oder er Fahrerflucht begangen hat oder wenn dieser sich etwa weigert, seine Daten herauszugeben. Die Polizei kann unter der Nummer 110 gerufen werden. Wenn ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung beteiligt ist, empfiehlt es sich zwingend, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Dies erleichtert später deutlich die Regulierung des Schadens.

Sind alle Verletzten versorgt und die Unfallstelle abgesichert, gilt es Beweise zu sichern. Die können im Streitfall Gold wert sein.

Das Kennzeichen des Fahrzeuges des Unfallgegners notieren oder abfotografieren, persönliche Daten, also Name und Anschrift des Unfallverursachers aufschreiben, am besten unmittelbar von dessen Personalausweis.

Ein paar Fotos von der Unfallsituation, beteiligte Fahrzeuge und deren Kennzeichen fertigen. Heutzutage hat jedes Handy eine eingebaute Kamera. Auf die Qualität der Bilder kommt es später nicht an.

Zeugen ansprechen und deren Kontaktdaten notieren.

Notizen über den Unfallhergang, um den später detailgetreu wiedergeben zu können.

Sofern Sie verletzt sind – spätestens am Folgetag zum Arzt gehen, um Verletzungen zu dokumentieren – auch bei Schürfwunden oder Prellungen. Zudem können Atteste wichtig sein, wenn es später gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers darum geht, einen Krankheitsausfall zu refinanzieren.

Nächster Schritt: Anwalt kontaktieren!

Rufen Sie nicht bei der eigenen – oder noch schlimmer – bei der gegnerischen Versicherung an.

Unfallopfer sind gut beraten, sich nach dem Unfall auf keinen Fall an die gegnerische Haftpflichtversicherung zu wenden. Auch wenn das vermeintlich einfacher scheint, als sich selber weiter zu kümmern: Versicherer sind keine sozialen Einrichtungen. Jeder Versicherer möchte im Schadensfall Geld sparen. Daher versucht man dort immer, die Schadenssumme zu kürzen – auf Ihre Kosten.

Meist stellt es sich im Nachgang als großer Fehler heraus, wenn man zunächst versucht hat, den Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung einzufordern. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen niemals dazu raten, einen Anwalt einzuschalten – aus gutem Grund. Auch wird man versuchen, Sie dazu zu bringen, das Fahrzeug durch einen von der Versicherung gestellten Gutachter begutachten zu lassen. Dann wird man versuchen, Sie dazu zu bewegen, Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Davon ist dringend abzuraten. Diese Betriebe arbeiten nicht in Ihrem Interesse, sondern im Interesse und auf Basis von Verträgen mit Versicherungen.

Wenden Sie sich auch nicht an Ihre Werkstatt, damit diese den Schaden abwickelt, auch wenn Sie der Werkstatt vertrauen – schließlich lassen Sie den Anwalt auch nicht Ihr Fahrzeug reparieren.

Für Unfallopfer ist immer von Vorteil, sich einen Anwalt zu suchen, der alle weiteren Schritte in die Wege leitet. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ein Sachverständigengutachten zur Bezifferung des Schadens an Ihrem Fahrzeug nötig ist und die Einschaltung eines unabhängigen und seriösen Sachverständigen.

Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Ein Anwalt weiß den Schaden am besten zu beziffern und durchzusetzen und welche Rechte und Geldentschädigung einem als Unfallopfer zustehen. Nur ein Anwalt ist dazu gesetzlich verpflichtet, Sie in Ihrem Interesse zu beraten.

Welche Ansprüche der Anwalt für Sie prüft:

Sachschaden: Neben dem beschädigten Fahrzeug reicht dieser Punkt über Bekleidung oder ein zerstörtes Handy, bis hin zum Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Ist das eigene Fahrzeug nicht mehr einsetzbar, muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug tragen oder den Nutzungsausfall in Geld ersetzen.

Schmerzensgeld: Dies bemisst sich nach dem Befund des Arztes. Für ein geschürftes Knie können das zwischen 100 und 500 Euro sein. Wesentlich höhere Summen werden zum Beispiel für Knochenbrüche usw. fällig.

Haushaltshilfe: Wer als Hausfrau oder -mann ausfällt, kann auch das geltend machen. Abhängig von der Region zahlen Versicherungen pro Stunde um die 8 Euro. Bei 40 Stunden pro Woche und langwierigen gesundheitlichen Folgen, kann der Faktor „Haushaltsführungsschaden“ einen erheblichen Betrag ausmachen.

Das Fazit:

Nach einem Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu. Diese sind nur durch fachkundige anwaltliche Hilfe durchsetzbar. Dabei sollte man sich weder in die „Hände“ der gegnerischen Versicherung begeben, noch auf vermeintliche Experten aus anderen Bereichen hören, sondern seine Angelegenheit sofort qualifizierten Anwälten überlassen.

Trifft Sie keine Schuld, muss die gegnerische Versicherung auch alle Kosten übernehmen.

Auch für den Unfallverursacher hat die Einschaltung eines Anwalts keine negativen Folgen. Dieser wird in seiner Versicherung um eine Stufe hochgestuft, unabhängig davon, wie hoch der Gesamtschaden am Ende ist.

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© Rechtsanwältin Grit Rückert